Freiwillige Feuerwehr Leonberg
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Chronik Teil 1: 1854 bis 1945

Einem Gemeinderatsprotokoll vom 3. Juli 1854 ist folgende Notiz zu entnehmen:

Verhandelt den 3. Juli 1854 vor dem Gemeinderath

Die bisherigen Spritzen Meister

Ludwig Wochele, Küfer und

Martin Widmaier, Wagner

haben bei dem Schultheißenamt um Entlastung ihrer Stelle gebetten, was ihnen von seiten des Gemeinde Raths ertheilt wurde, es wurde daher zu ferneren Spritzenmeister angestellt

Johann Georg Daum, Zimmermann und

Gottlieb Dahlheißer, Schmidt

und wurden dieselben in ihr Amt eingeführt.

Mit dieser Einweisung der neuernannten Spritzenmeister beginnt ,,offiziell die Geburtsstunde der Höfinger Feuerwehr. Für die nächsten 3 Jahrzehnte, bis zum Jahr 1886, ist über die Feuerwehr in den Gemeinderatsprotokollen wenig zu finden. Das wenige aber ist so interessant und aufschlußreich, daß es nahezu ungekürzt mit allen sprachlichen Eigenheiten und orthographischen Mängeln hier aufgenommen werden soll. Dabei sind Anmerkungen des Chronisten jeweils in Klammern (...) gesetzt.

Verhandelt den 14, Oktober 1856 vor dem Gemeinderath

Das Führen der Feuerspritze wurde in folge daß auch das Führen der Buttenmannschaft, (Mannschaften, die in Holzgefäßen –Butten- Wasser zum Brandplatz zu schaffen hatten) wozu ein mit 2 Pferden angespannter Leitern Wagen bei einer etwaigen Feuersbrunst erforderlich ist, wie folgt neu reguliert und bestimmt:

Das 1te Pferd, welches zum Führen der Feuerspritze kommt erhält, wenn die Spritze über die Markung hinausgeführt wird (zur Nachbarschaftshilfe)

2 fl. 15 xr

das 2te 2 fl. 15 xr

das 3te 1 fl. 45 xr

das 4te 1 fl. 45 xr

(fl. bedeutet Florin = in Florenz geprägter Gulden, xr bedeutet Kreuzer, 1 Gulden = 60 Kreuzer).

Der Fuhrmann der Buttenmannschaft erhält unter gleichen Bedingungen für 2 Pferde und Wagen im ganzen 4 fl. Die Buttenmänner erhalten, wenn sie zum Feuer auswärts kommen der Mann 24 xr. Wenn sie aber nicht zum Feuer kommen und blos über die Markung hinaus erhält der Mann blos 12 xr. Der Lohn für das Feuer Reiten ist auf die Entfernung von 1 Stunde, aber auch darunter, für das Pferd und Mann auf 1 fl. festgesetzt.

(Feuerreiter = Feuerboten zu Pferd, die nach festgelegtem Plan Nachbarfeuerwehren um Brandhilfe anzurufen hatten). Diese vom Gemeinderat am 14. Oktober 1856 getroffene Regelung mußte, nachdem im Jahr 1876 die ,,Markrechnung eingeführt worden war, fortgeschrieben und ergänzt werden:

13. September 1876, verhandelt vor dem Gemeinde Rath und Bürgerausschuß

,,Nachdem die Gemeindepflegrechnung nach der Markrechnung eingeführt worden, ist auch der Betrag der Kosten zur Feuerlöschanstalt neu reguliert worden, ist aber da es auf besondere Bogen war (auf besonderen Blättern notiert) verloren gegangen und soll deshalb neu reguliert werden.

Es soll erhalten der Feuerreiter per Stunde 2 M es soll aber 1/2 Stunde auch für eine ganze ausbezahlt werden

Die Pferde an der Spritze sollen erhalten das

1te Pferd 1 Mark Prämie das

2te Pferd 50 Pf Prämie

Belohnung 4 Pferde je 3 Mark (Für das 1. und 2. Pferd wurde demnach eine Schnelligkeitsprämie festgesetzt und ausbezahlt.)

desgleichen diejenigen Pferde, welche die Schläuche und die Mannschaft zum Anlegen derselben führen. Wenn die neue Spritze abgesendet wird (zur Nachbarschaftshilfe)

je Pferd 3 M 50 Pf.

Die Butten Männer sollen erhalten, wenn Sie zur Arbeit kommen

per Mann 70 Pf.

wenn Sie aber blos über die Markungsgrenze kommen

per Mann 40 Pf.

Wenn aber die Markungsgrenze nicht überschritten wird, haben weder Buttenmannschaft noch die Pferdebesitzer eine Belohnung anzusprechen, die Letzteren jedoch die Prämien. Neben der Regelung der Gebühren für Spanndienste und Löscharbeiten hatte sich der Gemeinderat damals vordringlich mit zwei Problemen zu befassen:

1. Beschaffung einer neuen Spritze und
2. Verbesserung der Löschwasserversorgung.

Verhandelt den 20. Oktober 1868 vor dem Gemeinde Rath u. Bürgerausschuß

Die Bürgerlichen Collegien haben sich bei der Neuliche Feuerbrunst überzeugt, daß die hiesige ältere Spritze zumal bei dem hiesigen Waßermangel nicht mehr Recht brauchbar ist und heute bei einer Probe mit dem Heimerdinger Hydrophon (eine Saug-Pump-Spritze) gefunden, daß eine solche Maschene das Waßer der Glems direkt über den Berg beim Schloß ins Dorf herein führt, sie (die Gemeinderäte) haben die Ansicht genommen daß eine solche Spritze für Höfingen vom Grösten Werth wär und beschließen auf Antrag, daß Oberamtsaktuar Strobel von Leonberg

1.) ein solche sofort nach neuester Konstruktion enlich (ähnlich) der Weilemdörfer durch Fabrikant Kurz in Stuttgart anfertigen zu laßen.

2.) daß (das) Oberamt um vermittlung der Sache durch Protokollauszug zu ersuchen,

3.) am Glemsbach Ober der Furth unter dem Schloß zur Schwellung (Stauung) des Waßers eine art von Wehr mit seidegemäuer (Seitenmauern) und Stellfalle einzurichten

4.) die Mittel hiezu aus den dispenibeln Restvermögen zu entnehmen.

Das diese neue Spritze bald geliefert wurde und zu Beginn des Jahres 1870 zur Verfügung stand, geht aus dem Gemeinderatsprotokoll vom 8. Februar1870 hervor. In dieser Sitzung wurden die Fuhrlöhne für das Führen beider Spritzen — der alten und neuen — reguliert. Es wurde beschlossen, die neue Spritze 2spännig, die alte 4spännig zu fahren, wobei die Vergütung pro Pferd bei der neuen Spritze höher lag als bei der alten. Mit dieser neuen Saug-Pump-Spritze war es möglich, Löschwasser gegebenenfalls auch aus der Glems zu entnehmen und zum Brandplatz zu pumpen. Das in diesem Zusammenhang der Bau der Bahnlinie auch Feuerwehrprobleme brachte, ist nachfolgendem Gemeinderatsprotokoll zu entnehmen.

Verhandelt den 22. August 1871 vor dem Gemeinderath

da in hiesiger Gemeinde etwa bei einem Trockenem Sommer zur Zeit Waßermangel hatte, so hat der Gemeinde Rath schon früher beschloßen eine neue Feuerspritzen anzuschaffen, damit daß Waßer bei etwaigen Feuerbrunst im hiesigen Ort von der Glemsbach herauf zu führen, eine Saugspritzen mit stark 900 fuß lang Schleiche angeschafft, welche die Gemeinde von einem Kosten mit 2000 fl. aufwenden mußte, da aber seid dem Eisenbahnbau bei einer Feuerbrunst hier die Schleiche gar nicht mehr benutz werden kann, so wird das K. betriebsbauamt Stuttgart von dem Gemeinde Rath gehorsamst ersucht, etwaige forkehrungen zu treffen, daß bei etwaige Feuerbrunst hier die Schläuche unter der Bahn durchgebracht werden können.

Ob dieses gehorsamste Ersuchen beim Königlichen Betriebsamt Erfolg hatte, ist leider aus den Protokollen nicht zu erfahren. Da aber unterhalb des Schlosses eine schmale Bahnunterführung, bekannt unter dem Namen Eisernes Törle bestand und in späteren Protokollen von Bachschwellern die Rede ist, darf angenommen werden, daß bei Brandfällen das Löschwasser gegebenenfalls auch der Glems entnommen, und die Schläuche durch besagtes Eiserne Törle gelegt wurden.

Durch das Eiserne Törle wurden später, beim Bau der Kläranlage, Rohre zur Abwasserbeseitigung geführt.

Die Höfinger Feuerwehr von 1886-1922

Ein Markstein für die Entwicklung des Feuerlöschwesens wurde gesetzt durch die im

Regierungsblatt

für das

Königreich Württemberg

veröffentlichte Landesfeuerlöschordnung vom 7. Juni 1885, erlassen durch Karl, von Gottes Gnaden König von Württemberg. Am 18. Oktober 1886 wurde auf Grund dieses Gesetzes die Organisation des Feuerlöschwesens in hiesiger Gemeinde vorgenommen und in der Gemeinderatssitzung am 25. Oktober 1886 beschlossen: Dem Königlichen Oberamt den Protokollauszug Behufs der Bestätigung der Wahl des Kommandanten und Adjutanten vorzulegen.

Durch die freiwillige Feuerwehr bzw. Steiger und Zugführer wurden gewählt

Christian Kurfiß, Ritterwirt mit 22 Stimmen als Kommandant

August Wagner, Zimmermann und Wirt mit 25 Stimmen als Adjutant

Weiter wurde gewählt als

Zugführer für die Steiger Georg Gaißert mit 15 Stimmen

Zugführer für die Schlauchleger Johannes Hartmann, 6 Stimmen

für die 1. Abteilung der Spritzenmannschaft der Spritze Nr. 1 Gottlob Müller, 17 Stimmen

für die 2. Abteilung Friedrich Schömperle, 8 Stimmen

bei der Wachmannschaft Christian Spieß, 11 Stimmen

bei der Hydrantenmannschaft Johannes Müller, 14 Stimmen

zur Spritze Nr. 2:

1. Abteilung Friedrich Kurz u.

2. Abteilung Friedrich Knapp.

Über das feuerlöschorientierte Wirken dieser Männer der ersten Stunde sagen die Gemeinderatsprotokolle wenig aus. Doch ist daraus zu ersehen, das fleißig geübt wurde und die Schlagkraft der Wehr dem Feuerwehrinspektor in einer Hauptübung demonstriert werden musste. Und daß der Umtrunk nach Ende einer solchen Hauptübung schon zu unserer Väter Zeiten guter Feuerwehrbrauch war, darf aus einem Antrag des Kommandanten, der am 8. Juli 1898 vor dem Gemeinderat und Bürgerausschuss verhandelt wurde, geschlossen werden:

Feuerwehrkommandant Kurfiß stellt den Antrag, es möchte bei der auf 10. Juli vom Feuerwehrinspektor abzuhaltenden Hauptprobe jedem Feuerwehrmann eine Entschädigung bzw. Geschenk aus der Gemeindekasse von etwa 50 Pf. verabreicht werden.

Es wird beschlossen:

jedem zur Hauptprobe ausrückenden Feuerwehrmann, gleichviel ob er eingekleidet ist oder nicht, 50 Pf. aus der Gemeindekasse auszubezahlen, und zwar sofort nach der Probe. (wozu die 50 Pfennig, ausbezahlt Sofort nach der Probe, wenn nicht zu einem Umtrunk?!) Am 26. Januar 1891 (knapp 5 Jahre nach Erlass der Landesfeuerlöschordnung) war eine

Lokalfeuerlöschordnung der Gemeinde Höfingen mit gemischter Feuerwehr fertiggestellt, vom Gemeinderat anerkannt und durch das Königliche Oberamt mit Unterschrift vom 25. Mai 1891 genehmigt. Und daß mit Inkrafttreten dieser

Lokalfeuerlöschordnung im Jahr 1891/92 auch Neuwahlen vorgenommen wurden, bei denen Gottlob Schiele zum neuen Kommandanten gewählt wurde, geht mit Sicherheit aus dem Gem.-Rats-Protokoll vom 26. 3. 1897 hervor. Dort steht: Nachdem mit der Wahl des Feuerwehrkommandanten, seines Stellvertreters u. der Zugführer 5 Jahre verstrichen sind, wurde heute die Neuwahl des Kommandanten u. seines Stellvertreters vorgenommen.

Durch die Steiger u. Zugführer wurden gewählt zum

Kommandanten der seitherige Kommandant Gottlob Schiele mit 16 Stimmen, zu dessen

Stellvertreter Johannes Müller mit 18 Stimmen.

Weiter wurden gewählt als

Zugführer für die Steiger Wilhelm Bäuerle, Maurer als

Zugführer für die Schlauchleger Jakob Schäfer mit 6 St. für

die Abt. der Spritzenmannschaft Nr. 1 Karl Bauer mit 20 St.

3. Zug: Jakob Sippel

4. Zug: Jakob Brosi mit 11 St.

5. Zug: Friedrich Müller, Schreiner

6. Zug: Emil Müller

7. Zug: Friedrich Müller

Die Lokalfeuerlöschordnung gibt u. a. detaillierten Aufschluß über Organisation, Ausrüstung, Alarmierung, Wasserversorgung, Aufgaben und Zuständigkeiten im Brandfall und bei Brandhilfe. Sie hatte Gültigkeit bis Mai 1922.

Die nach ihr aufgestellte 154 Mann starke gemischte Feuerwehr (hinzu kamen noch Feuerboten, Sturmläuter, Laternenträger, Bachschweller und Wasserfahrer) war aufgeteilt in eine Freiwillige Feuerwehr (Züge I, II, III) und eine Pflichtfeuerwehr (Züge IV, V, VI, VII), war militärisch organisiert und nach dem Beschlusse der Gemeindekollegien vom 25. Oktober 1886 in folgender Weise eingeteilt und ausgerüstet:

An der Spitze der ganzen Mannschaft stand ein Kommandant (Hauptmann genannt, mit Helm samt weißem Roßhaarbusch) dem als Stellvertreter ein Adjutant (mit weiß und rotem Roßhaarbusch auf dem Helm) und zwei Hornisten (mit Signalhörnern) beigegeben waren.

Die Höfinger Freiwillige Feuerwehr von der Gründung bis zum Ende des 2. Weltkriegs

Vorgeschichte der Gründung:

Die Gründung der Freiwilligen Feuerwehr hat eine nicht uninteressante Vorgeschichte. Schon am 4. September 1913 war vom K.Oberamt die Gründung einer solchen Feuerwehr angeregt worden. Der Gemeinderat aber war nicht begeistert von der Königlich-Oberamtlichen Anregung. Es wurde beschlossen, von der Gründung einer Freiwilligen Feuerwehr vorerst abzusehen, da die gegebenen Begründungen des Ortsvorstehers sich auf Tatsachen stützen. Es sind nämlich schon früher eine größere Anzahl Feuerwehrpflichtiger den Sonntagsübungen ferngeblieben. Auch in der Frage des Beitritts zu übergeordneten Verbänden waren die Höfinger äußerst vorsichtig und gewitzt. Dies ist aus den beiden folgenden Protokollen zu ersehen:

23. Juni 1921

Der Erlass des Oberamts vom 13. Mai 1921, betr. die Gründung eines Bezirksfeuerwehrverbandes, wird bekanntgegeben. Mit Stimmenmehrheit wird beschlossen: den Beitritt zum Bezirksfeuerwehrverband und den zum Landesfeuerwehrverband abzulehnen.

7. Juli 1921

Das Oberamt hat den Beschluss vom 23. Juni 1921 über Ablehnung des Beitritts zum Bezirks- und Landesfeuerwehr-Verband zur nochmaligen Beratung zurückgegeben, da sich nur drei Gemeinden ablehnend verhalten und Höfingen 1914 den Beitritt beschlossen habe. Unter der Voraussetzung, daß die Verbände nur den Zweck haben, das Interesse für die Feuerwehr und den kameradschaftlichen Geist in derselben zu heben, wird beschlossen:

1.) Dem zu gründenden Bezirksfeuerwehrverband mit einem jährlichen Beitrag von 10 M und dem Landesfeuerwehrverband mit 6 M beizutreten, jedoch:

2.) wenn irgendwelcher Druck auf die Gemeinde ausgeübt werden sollte in Bezug auf Anschaffung von Ausrüstung und Kleidung den Austritt zu erklären.

Die Initiative zur Gründung kam dann schließlich im Mai 1922 aus den Reihen der Feuerwehr selbst.

2. Mai 1922

Der Verwaltungsrat der hiesigen Feuerwehr ist an den Gemeinderat herangetreten mit dem Antrag, eine Freiwillige Feuerwehr hier zu gründen. Nach längerer Erörterung sprachen sich vom Gemeinderat 7 gegen 1 Stimme für eine Freiwillige Feuerwehr aus. Beschluss: Zur Beratung über die aufzustellende Satzung sich mit dem Verwaltungsrat der Feuerwehr und womöglich unter Zuziehung des Bezirksfeuerlöschinspektors ins Benehmen zu setzen.

8. Mai 1922

In Ausführung des Beschlusses vom 2. Mai 1922 wurde für die zu bildende freiwillige Feuerwehr mit dem Verwaltungsrat der Feuerwehr im Beisein des Herrn Bezirksfeuerlöschinspektors Josenhans von Leonberg, die Satzung durchberaten und festgestellt, wobei diejenige von Malmsheim das Muster abgab.

Personelles

Schon am 1. Juli hielt die Freiwillige Feuerwehr ihre erste Generalversammlung ab und führte Wahlen durch. Das Wahlergebnis wurde vom Gemeinderat am 13. September 1922 zur Kenntnis genommen und bestätigt. (Anmerkung: Aus diesem Wahlergebnis ist auch zu ersehen, dass die neue Freiwillige Feuerwehr auf 4 Züge reduziert worden war, dies vermutlich schon bei der Neuordnung im Jahr 1912.)

Die freiwillige Feuerwehr hier berichtet, daß in der Generalversammlung vom 1. Juli 1922 gewählt worden ist: Zum Kommandanten

Paul Bäuerle, Maurer hier, geb. 22. Nov. 1881, seitheriger Kommandant mit 52 Stimmen

zum Stellvertreter desselben

Gottlob Janus, Fabrikarbeiter hier, geb. 14. Mai 1884 mit 29 Stimmen

Gegen diese beide liegt Nachteiliges nicht vor und es wird beschlossen: das Oberamt um Bestätigung der Wahl zu bitten.

Die am 1. Juli 1922 erfolgte Wahl der Abteilungsführer der freiwilligen Feuerwehr hier und zwar vom Zug

I: Karl Hermann

II: Karl Etzel

III: Gottlob Rauß

IV: Wilhelm Scheyhing wird genehmigt.

5 Jahre später waren wieder Wahlen. Die freiwillige Feuerwehr Höfingen hat nach einem hier am 24. August 1927 erstatteten Bericht über die bei der Generalversammlung am 7. Mai stattgefundenen Wahlen auf 5 Jahre gewählt: Zum Kommandanten

Paul Bäuerle, Maurermeister hier mit 56 Stimmen

zu seinem Stellvertreter

Wilhelm Keller, Schmied hier mit 30 Stimmen

Bei der Generalversammlung am 16. April 1932 hat die freiwillige Feuerwehr auf weitere 5 Jahre, also bis April 1937, gewählt, einstimmig durch Aklamation zum Kommandanten den seitherigen Kommandanten

Paul Bäuerle, Maurermeister hier

zum Stellvertreter den seitherigen Stellvertreter

Wilhelm Keller, Schmied hier

Ferner wurden per Aklamation gewählt:

I. Zug: Zugführer Karl Hermann

Sektionsführer

1.) Eugen Henne

2.) Eugen Daum

II. Zug: (in geheimer Abstimmung)

Zugführer Karl Schrenk

Sektionsführer

1.) Adolf Ritz

2.) Eugen Gentner

III. Zug: (geheime Abstimmung)

Zugführer Gottlob Müller

IV. Zug: (geheime Abstimmung)

Zugführer Otto Widmaier

Zum Schriftführer und Kassier wurde gewählt: Eugen Rauß

zum Fahnenträger: Paul Ansel

Spritzenmeister: Karl Rockenbauch

Stellvertreter: Jakob Wolfangel

Paul Bäuerle wurde für seine langjährigen Verdienste um die Höfinger Feuerwehr am 29. September 1934 das Feuerwehrverdienstkreuz verliehen. Er gehörte seit dem 1. April 1899 der Feuerwehr an und war von 1922 - 1936/37 Kommandant. Im Dritten Reich wurde die Feuerwehr gleichgeschaltet. Sie erhielt nach einer bei den Rathausakten vorliegender Satzung die Rechtsform eines eingetragenen Verein und wurde nach dem Führerprinzip durch den Führer der Wehr und einen Führerrat geleitet. Die üblichen Wahlen gab es nicht mehr. Der Führer der Wehr und die dem Führerrat angehörenden Mitglieder wurden durch Parteiorgane ausgewählt und beordert. Vom Jahr 1936/37 an wurde die freiwillige Feuerwehr durch Organisation und Aufbau des Luftschutzes zeitweilig ins 2. Glied gedrängt. Nicht alle bis zum Jahr 1937 Gewählten blieben 1933 in Amt und Würde. Dem Chronisten wurde berichtet, dass beispielsweise der Fahnenträger Paul Ansel - weil er die Fahne nicht länger hochnehmen wollte - ein Gesuch um Entlassung aus der Feuerwehr stellte - aus gesundheitlichen Gründen?! dem Gesuch wurde stattgegeben.

Wilhelm Keller, der bisherige stellvertretende Kommandant, ist 1937 in den Gemeinderatsprotokollen anlässlich der Beschaffung eines Feuerwehrrocks als Brandmeister benannt. Er wurde 1938 - bereits als Oberbrandmeister - zu einem Lehrgang an die Feuerwehrschule in Bonn (vom 16.-21. 5. 1938) einberufen. Im Westfeldzug war er Soldat und wurde dann freigestellt.

Während seiner Amtszeit war er den Feuerwehrmännern eher guter Kamerad als gestrenger Führer. Infolge seiner ausgleichenden Art, seiner Großzügigkeit und Großherzigkeit ist die Feuerwehr bis Ende des 2. Weltkriegs gut über die Runden gekommen. Wilhelm Keller starb überraschend am 12. Mai 1945.

Trommel-und Signalhornepisoden Feuerwehrkapelle und Hornisten

Am 17. Mai 1920 lehnte der Gemeinderat einen Antrag des Verwaltungsrats der Feuerwehr auf Anschaffung einer Trommel ab, da diese nicht dringend nötig ist. In derselben Sitzung löste ein Antrag für das Signalhorn des Hornisten Gaißert ein neues zu beschaffen offensichtliche Empörung aus, da dieses Horn 1919 brauchbar repariert worden war. Der Ortsvorsteher wurde angehalten auszusprechen, daß dasselbe nur für Feuerwehrzwecke da ist und nicht für andere Zwecke (für welche wohl?). So sollte es noch im Stande sein. Um Aufklärung wird gebeten. Am 31. Mai 1920 (inzwischen war die Angelegenheit wohl aufgeklärt worden) beschloss der Gemeinderat ein neues Signalhorn von Christian Mayer hier um 50 M anzuschaffen. Und laut Beschluss vom 12. 3. 1926 wurden weitere 2 Signalhörner beschafft und der Preis von 35 M auf die Gemeindekasse übernommen. Im Jahr 1925 befasste man sich in der Feuerwehr offensichtlich mit der Gründung einer Feuerwehrkapelle. Das erweist das Gemeinderatsprotokoll vom 26. November 1925. Die freiwillige Feuerwehr hier hat um Genehmigung einer Haussammlung zur Bestreitung der Kosten der Anschaffung von Musikinstrumenten für die neu zu gründende Feuerwehrkapelle nachgesucht. Mit 6 gegen 2 Stimmen wird beschlossen, das Gesuch zu genehmigen. Ob diese Haussammlung durchgeführt wurde und mit welchem Ergebnis, verschweigen die Protokolle. Zur Gründung einer Feuerwehrkapelle ist es jedenfalls nicht gekommen, denn eine solche hat es in Höfingen nie gegeben. Wohl aber hat es gute und unvergessliche Hornisten gegeben. Eine Feuerwehrchronik kann - was dieses Thema anbetrifft - an der Hornistenfamilie Daum nicht vorbeigehen. Die Gebrüder Eugen und Albert Daum, später die Söhne des Albert Daum, Wilhelm und Walter, sind als Feuerwehrhornisten der älteren Generation in lebendiger Erinnerung. Unvergesslich vor allem Eugen und Albert Daum, wie sie samstagabends - in der Zeit zwischen den beiden Weltkriegen - in ihren schmucken Uniformen durch den Ort zogen, eine neugierige und sensationslustige Schar von Kindern immer hinter sich her, sich an vorgegebenen Plätzen in Position warfen und dann das Gebt acht-Signal schmetterten, dem wir Kinder den Text Gebt acht auf morgen früh unterlegten. Und am Sonntagmorgen in aller Herrgottsfrüh, wenn wir noch in den Federn steckten, weckte uns das Alarm-Signal: Feuerwehr, komm schnell herbei, es brennt, es brennt, es brennt! Die Feuerwehr hatte dann die übliche Probe und galoppierte im Mannschaftszug mit Spritze, mechanischer Leiter und Schlauchwagen vom Spritzenmagazin zur Brandstelle. Und da hielt es uns nicht in den Betten. Meist waren wir dabei, denn es gab etwas zu sehen. Mitunter kamen wir zur Freude unserer Mütter durchnässt nach Hause, weil der Spritzenmeister - von uns dazu herausgefordert - uns ab und zu mit einer Dusche bedacht hatte.

Weitere aufschlußreiche Gemeinderatsprotokolle und Beschlüsse zu Anträgen der Freiwilligen Feuerwehr durch die Jahre hindurch

15. Mai 1922

Auf den Erlaß des Oberamts vom 4. Mai 1922 spricht sich der Gemeinderat in der Frage des Ankaufs einer Automobilfeuerspritze durch die Amtkörperschaft mit 7 gegen 1 Stimme dahin aus, dass die Anschaffung für die hiesige Gemeinde kein Bedürfnis ist.

12. September 1923 (Inflation!!!)

Es wird beschlossen, von Ernst Esslinger einen Sauerstoffapparat für die Feuerwehr um 1 Million Mark zu erwerben.

28. Juli 1924

Es wird beschlossen: Giersberg'sche Normalkupplungen und 100 Meter Schläuche anzuschaffen.

15. Mai 1925

Antrag auf Gerätehausüberlassung Die freiwillige Feuerwehr hat den Antrag gestellt, ihr den neuerbauten Geräteschuppen (in der Ditzinger Straße) als Feuerwehrmagazin zu überlassen. Beschluß:

1.) Dem Antrag stattzugeben.

2.) Türe und Tore mit Ölfarbe, das Gebälk usw. mit Karbolinäum zu streichen und innen weißnen zu lassen.

Beschlüsse für weitere Anschaffungen

1926: 1 Handpumpe

1 Tragbahre, Verbandsmaterial

1 Hackenleiter mit zusammengeschmiedeten Hacken sowie

2 Hydrantensteckschlüssel

1927: 1 Rauchschutzapparat

1 Schlauchtrockenapparat

1928: 1 Schachtdeckellöser von Th. Rometsch, Bönnigheim

25. Mai 1928

Es wird beschlossen: für die nicht eingekleidete Hydrantenmannschaft 7 Röcke und 7 Gurten zu beschaffen, dagegen die Anschaffung von 30 Stück Mützen für die nicht eingekleideten Leute abgelehnt.

6. September 1929

Das Protokoll über die Visitation der Feuerlöscheinrichtung wird bekanntgegeben. Die Beschaffung eines II. Hydrantenwagens an Stelle des veralteten Wagens, der als Schlauchtransportwagen benützt wird, ist notwendig. Beschluss: einen Hydrantenwagen anzuschaffen.

22. Juli 1932
Feuerwehrabgabe

Nach dem Beschluss vom 16. März 1925 (Band 24, Seite 326) wird die Feuerwehrabgabe in 4 Stufen von 2, 4, 6 und 8 RM (Reichsmark nach der Inflation) erhoben. Auf Vorschlag der Kommission, die die Abgabe festsetzt, wird beschlossen: ab 1. April 1932 die Abgaben von 2 bis 8 RM so festzusetzen, dass auch Beträge von 3 RM usw. als jede Zwischenstufe erhoben werden dürfen.

Feuerwehrübungen

Nach dem Beschluss vom 14. April 1924 (Band 24, Seite 251) beträgt die Entschädigung 50 Pf pro Kopf und für die Übung. Da die Feuerwehrabgaben jetzt nicht mehr in der früheren Höhe erhoben werden, wird beschlossen: als Entschädigung bei den Feuerwehrübungen für künftig vorerst für den Kopf und für die Übung 40 Pf zu gewähren.

1. Okt. 1935

Beschluss:

1.) von einer Beschaffung einer Alarmanlage mit Feuerhupen und von Gasmasken vorerst abzusehen, dagegen

2.) 100 Meter Schläuche zu beschaffen, gleich abgepasst und in den Gewinden befestigt.

13. Okt. 1936

Eine elektrische Sirene für Feueralarm wird von den Gemeinderäten nicht als Bedürfnis erachtet.

13. April 1937

Mit Zustimmung der Gemeinderäte wird vom Bürgermeister gefaßt die Entschließung:

1.) einen Feuerwehrrock für den Brandmeister (Wilhelm Keller) zu beschaffen,

2.) das Spritzenmagazin an der Decke gipsen zu lassen.

Im Vorkriegsjahr 1938 beschäftigten den Gemeinderat zwei wichtige Feuerwehrprobleme:

Am 21. Juli 1938 wurde darüber beraten, wie man dem Antrag der Feuerwehr auf Beschaffung einer Möglichkeit für Steigübungen nachkommen könnte, durch Aufstellung einer Steigerwand auf dem Sportplatz für rund 300 RM oder durch bauliche Veränderungen am Spritzenmagazin für 300-400 RM. Man folgte der Anregung des Bürgermeisters Traunecker und beschloss, das Spritzenmagazin so umzugestalten, daß es für Steigübungen verwendet werden kann.

Löschwasserbehälter:

Im Falle eines Versagens der Wasserleitung ist die Gemeinde Höfingen überhaupt nicht mit Löschwasser versorgt. Es ist deshalb unumgänglich notwendig, daß man hier einige Löschwasserbehälter anlegt.

Als zweckmäßige Plätze wurden genannt:

1.) Nähe Rathaus (zwischen altem Rathaus und Backhaus)

2.) Beim Friedhof.

Der Bürgermeister wurde beauftragt, mit den Vorarbeiten zu beginnen. Der Bau des Löschwasserbehälters zwischen altem Rathaus und Backhaus wurde dann verwirklicht und das Becken später mit einem Drahtzaun umgeben. Im Zuge des Rathausneubaus ist dieser Löschwasserbehälter dann wieder verschwunden. Über die Jahre des 2. Weltkriegs (1933-1945) hinweg hat sich nach den Protokollen der Gemeinderat lediglich am 13. 7. 1943 mit einem Feuerwehrproblem - allerdings mit einem zukunftsträchtigen - befasst:

Beschaffung einer Motorspritze für die Gemeinde Höfingen. Der Württ. Landesbranddirektor hat mit Zuschrift vom 14. 5. 1943 Nr. 694 mitgeteilt: Im Hinblick auf die Größe der Gemeinde Höfingen und das durch den neuen Feuerweiher vorhandene, von der Wasserleitung unabhängige Löschwasser halte auch ich die baldige Beschaffung einer TS (auf TSA) für die Feuerwehr der Gemeinde Höfingen für erwünscht. Die nötigen Anträge hierzu wurden vom Bürgermeisteramt am 18. Mai 1943 über den H. Landrat gestellt, und der Gemeinderat glaube zu diesem Zeitpunkt noch erwarten zu dürfen, dass die Beschaffung einer Motorspritze möglich wird. Der Kriegsausgang, der wirtschaftliche und finanzielle Zusammenbruch hat dann diese gutgläubige Erwartung vorerst zunichte gemacht und die Beschaffung einer Motorspritze späteren Zeiten vorbehalten.

Juni 1979

Chronist Hermann Wagner