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Verkehrsunfall mit Motorrad

Einsatzdaten:
  • Alarmzeit: 11:21 Uhr
  • Datum: 07.05.2009
  • Einsatzort: Höfingen, K 1059 Richtung Gebersheim
  • Stichwort: Pkw-Brand
Eingesetzte Fahrzeuge:
  • TLF-8 Höfingen mehr
  • HLF-20 Höfingen mehr
  • KdoW-1 Leonberg mehr

Einsatzbericht:
Die Leitstelle Böblingen meldete ein brennendes Motorrad oder PKW zwischen Gebersheim und Höfingen. Beim Eintreffen der ersten Einsatzkräfte stellte es sich heraus, dass ein Motorrad in Folge eines Unfalls brennend auf der Brücke und sein Fahrer verletzt unter der Brücke lag. Der Rettungsdienst versorgte die verletzte Person und die Feuerwehr löschte das Motorrad. Die Person verstarb noch an der Einsatzstelle.

Bericht auf Suttgarter Journal online vom 07.05.09:
Über Brückengeländer geschleudert
Tödlicher Motorrad-Unfall zwischen Leonberg-Gebersheim und Höfingen

Am Donnerstagvormittag kam es zwischen Leonberg-Gebersheim und Leonberg-Höfingen zu einem tödlichen Motorrad-Unfall. Dabei stieß ein Lkw mit dem Motorrad zusammen und dessen Fahrer wurde dadurch über ein Brückengeländer geschleudert.

Der Motorradfahrer fuhr mit seiner KTM von Gebersheim in Richtung Höfingen. Nach einer Linkskurve kam das Motorrad ins Schlingern und dabei auf die Gegenfahrbahn. Dort kollidierte der Motorradfahrer frontal mit einem entgegenkommenden Siebeneinhalbtonner aus Karlsruhe, der von 52-Jährigen gelenkt wurde.

Nach dem Zusammenstoß wurde der Zweiradfahrer über ein Brückengeländer geschleudert und fiel dann 20 Meter in Tiefe. Der Mann, der im Landkreis Ludwigsburg wohnhaft war, verstarb noch an der Unfallstelle.

Das aus dem Tank des Motorrades ausgelaufene Benzin entzündete sich und musste von der Feuerwehr gelöscht werden.

Die Kreisstraße zwischen Höfingen und Gebersheim war während der Unfallaufnahme für drei Stunden voll gesperrt. Der Verkehr wurde durch Polizeibeamte örtlich umgeleitet. Es kam zu geringfügigen Behinderungen.

Zur Klärung des Unfallherganges wurde ein Sachverständiger hinzugezogen. Die Unfallursache liegt vermutlich in einem Fahrfehler des Motorradfahrers. Der Schaden an den Fahrzeugen beträgt jeweils 5000 Euro.
(pol/lh)
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